Studentenjob - Semesterferien - Bauhelfer - Hilfskraft - Hilfsarbeiter - ungelernte Kräfte (m/w/d)

Anzeigen-Nr. 233309, veröffentlicht am 28.08.2026

Kategorie: Studierendenjob

Nick Neider Hilfsarbeiten für Haus und Hof

Branche : Handwerk


Beschäftigungsart:
Vollzeit
Dauer:
Bis zum 09.10.2026
Beginn:
Ab sofort
Vergütung:
Vernünftige Bezahlung
Tätigkeitsbereich:
Handwerk
Berufserfahrung:
Keine
Einsatzort:
Bad Vilbel
Home-Office möglich:
Nein
Kontakt­auf­nah­me:
E-Mail

Stellenbeschreibung

Studentenjob - Semesterferien - Bauhelfer - Hilfskraft - Hilfsarbeiter - ungelernte Kräfte (m/w/d)

Wir sind ein kleines und junges Unternehmen und bieten im Raum Bad Vilbel und Umgebung für Privatpersonen und Unternehmen Hilfsarbeiten für Haus und Hof an. 
Zur Abdeckung von Kapazitätsengpässen in der vorlesungsfreien Zeit ab sofort bis zum 09.10.2026 sind für zwei ordentlich immatrikulierte Studenten (m/w/d) zwei kurzfristige Beschäftigungen von jeweils ca. 6 Wochen, ggf. auch mit kürzerem Zeitrahmen zur Durchführung von Hilfsarbeiten am Bau zu vergeben.

Es sind alle am Bau üblichen Hilfsarbeiten zu erledigen wie beispielsweise


  • Abstemmen von Außen- und Innenputz, Estrich usw.,
  • Einreißen von Wänden, Durchbrüche in Wände und Decken stemmen u. ä.,
  • Transport von Baumaterialien und Bauschutt (z. B. 40kg-Säcke, Mauersteine, angemischter Mörtel, abgestemmte Steine und Beton).


Wir bieten Ihnen eine vernünftige Bezahlung sowie geregelte Arbeitszeiten. Bitte bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Nennung Ihrer Lohnvorstellungen per E-Mail bei

Nick Neider Hilfsarbeiten für Haus und Hof
Bad Vilbel
E-Mail: cridorf@t-online.de

Anforderungen

Es handelt sich dabei um einfache und anstrengende Hilfstätigkeiten im Rahmen der Kernsanierung von Häusern. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sollten Sie

  • fließend deutsch sprechen können,
  • körperlich topfit und belastbar sein,
  • Freude an körperlicher Arbeit haben und
  • idealerweise schon Erfahrungen mit Hilfstätigkeiten am Bau gesammelt haben.


Weiterhin ist eine Voraussetzung, dass Sie mit Beendigung dieser Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr 2026 nicht mehr als drei Monate und nicht mehr als 70 Arbeitstage vorbeschäftigt waren.

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