Studentische Aushilfe (gn*) Reisemedizinische Impfsprechstunde

Anzeigen-Nr. 232218, veröffentlicht am 21.04.2026

Kategorie: Studierendenjob


Beschäftigungsart:
Teilzeit
Dauer:
1 Jahr
Beginn:
ab sofort
Vergütung:
Vergütung nach TV-L
Tätigkeitsbereich:
Medizin, Gesundheitsbranche
Berufserfahrung:
Keine
Einsatzort:
Münster
Kontakt­auf­nah­me:
Website

Stellenbeschreibung

Kennziffer: 12068



Befristet auf 1 Jahr | In Teilzeit mit 5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Institut für Medizinische Mikrobiologie | Reisemedizinische Impfsprechstunde



Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.



Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz im Institut für Medizinische Mikrobiologie – am besten mit Dir!



VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:


  • Empfang der Patient*innen der reisemedizinischen Impfsprechstunde dienstags oder freitags zwischen 15:00 - 18:00 Uhr
  • Vorbereitung der Abrechnung der erbrachten Leistungen in Abstimmung mit dem Erlösmanagement
  • Bestellung von Verbrauchsmaterialien (inkl. Impfstoffe)


WIR BIETEN:


  • Einblicke in die Inhalte und Abläufe von reisemedizinischen Beratungen (inkl. Impfungen, Malariaprophylaxe etc.)
  • Flexibles Dienstmodell durch Abstimmung der Dienstzeiten mit weiteren Studentischen Aushilfen
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Deine Entwicklung
  • Respektvolles Miteinander und wertschätzende Zusammenarbeit in einem vielfältigen Team
  • Zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote
  • Viele weitere Vorteile wie Sportangebote, Jobticket, Betriebsfeste und Kantine 


Rückfragen an: Univ.-Prof. Frieder Schaumburg, T 0251 83-52767



Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 19.05.2026.



Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.



(*gn=geschlechtsneutral)

Anforderungen

Gültige Immatrikulation an einer Hochschule

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